Betriebliche Altersvorsorge


Was Sie wissen müssen!

Ihre Möglichkeiten

Sicher haben auch Sie bereits aus den Medien von der dramatischen Lage vieler Versicherer und Pensionskassen gehört. Die Zahl derer, die unter strenger Aufsicht der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) stehen, nimmt stetig zu. Mit der Folge, dass es schon Schließungen aufgrund von Insolvenzen gab. Dies birgt extreme Haftungsrisiken für Sie!

Sie als Arbeitgeber haften für nicht erbrachte Leistungen der Versicherer und Pensionskassen.

Es gibt die Möglichkeit, Ihr Unternehmen teilweise oder ganz zu enthaften.

Jeder Arbeitnehmer sollte wissen, dass er die Leistungen bei Ablauf versteuern und daraus Beiträge an die Krankenkasse zahlen muss. Bei einer augenscheinlichen Misswirtschaft durch den Versicherer oder die Pensionskasse hat der Arbeitnehmer nicht einmal die Möglichkeit, sein eingezahltes Bruttogehalt in Sicherheit zu bringen, d. h. vorzeitig darauf zuzugreifen. Er kann dem jährlichen Kapitalverlust nur tatenlos zusehen.

Wichtiger Hinweis! Falls Sie in Ihrem Unternehmen keine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung haben sollten, ist eine Absicherung auch in diesem Fall ratsam. Der Arbeitgeber hat die Verpflichtung zur Mitarbeiterinformation über den Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge.

Gibt es für diesen Fall eine Möglichkeit, Ihr Unternehmen vor rückwirkende Ansprüche zu schützen? Ja, die gibt es!

Haftungsgrundlagen

Arbeitgeberhaftung in der betrieblichen Altersvorsorge

Haftungsgrundlagen

  • 1 Abs.1 BetrAVG

Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung -Betriebsrentengesetz

„Werden einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt (betriebliche Altersversorgung), gelten die Vorschriften dieses Gesetzes. Die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung kann unmittelbar über den Arbeitgeber oder über einen der in § 1b Abs. 2 bis 4 genannten Versorgungsträger erfolgen.

Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt.“ 

  • 314 VAG

Versicherungsaufsichtsgesetz - Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen)  

„Bei drohender Insolvenz eines Versicherers darf der Versicherer mit Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die den Kunden (Mitarbeiter) zustehenden Gelder zusammenstreichen, d.h. Senkung der Garantieverzinsung oder Endauszahlung.“ 

Betriebsrentenstärkungsgesetz

Ab dem 01.01.2022 sind Arbeitgeber verpflichtet für alle bestehenden betrieblichen Altersvorsorgeverträge einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 % auf den Umwandlungsbetrag zu entrichten, vorausgesetzt es liegt eine Sozialabgabenersparnis für den Arbeitgeber vor.

Haftungsrisiken

a. Pensionskassen in der Schieflage

Die meisten Pensionskassen sind als Versicherungsvereine organisiert, d.h. hier steht nicht der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) ein.

In diesen Fällen stehen die Arbeitgeber in der Pflicht, die Rentenkürzungen auszugleichen.

  • Die Sparkassen-Finanzgruppe muss ein Finanzloch von 280 Millionen Euro in der Bilanz der Sparkassen Pensionskasse stopfen.
  • Die ERGO-Pensionskasse AG ist für Neuzugänge seit 2019 geschlossen.
  • Die Allianz Pensionsfonds AG und die Allianz Pensionskasse AG sind ab dem 01.01.2021 für Neuzugänge geschlossen.

b. Lebensversicherer in der Krise

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Generali erlaubt, Lebensversicherungs-Bestände an Viridium zu verkaufen.

  • Die Generali hat rund vier Millionen Lebensversicherungen der Generali Leben an den Bestandsabwickler Viridium verkauft.
  • Die Ergo-Lebensversicherung AG hat ihren Lebensbestand ebenfalls einem Bestandsabwickler verkauft.
  • Die Standard Life Deutschland verlegt Ihren Firmensitz auf Grund des Brexit von Schottland nach Irland. Irland kennt keinen Insolvenzschutz für Lebensversicherungen.

c. Senkung des Garantiezinses und der Beitragsgarantie

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) senkt den Garantiezins ab dem 01.01.2022 für Lebensversicherungen und Pensionskassen auf 0,25%. Der Marktführer Allianz wird für Neugeschäfte ab dem 01.01.2022 in der Ansparphase nur noch maximal 80 Prozent der Einzahlungen garantieren.

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